Sie scheinen eine veraltete Version der Internet Explorers zu verwenden, die von dieser Webseite nicht unterstützt wird. Bitte nutzen Sie einen Browser wie zum Beispiel Microsoft Edge, Chrome, Firefox oder Safari in einer aktuellen Version.

Eine Krebserkrankung wie das follikuläre Lymphom kann sich unterschiedlich stark auf das Berufsleben auswirken – während der Therapie, aber auch in der Zeit nach der medizinischen Behandlung. Was sollten Betroffene im Dialog mit ihrem Arbeitgeber beachten? Welche sozialrechtlichen Ansprüche gibt es und wann greift welcher Anspruch? Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Rechte Berufstätige mit Krebserkrankungen wie dem follikulären Lymphom im Arbeitsleben haben und wo sie beratende Unterstützung erhalten. 

Diagnose follikuläres Lymphom: Muss der Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werden? 

Wann und in welcher Form nach der Diagnose eines follikulären Lymphoms die ärztliche Therapie beginnt, ist insbesondere abhängig von dem Stadium der Erkrankung, dem Allgemeinzustand der betroffenen Person sowie von eventuell bestehenden Begleiterkrankungen.1  

Ein längerer Arbeitsausfall ist nicht zwangsläufig, aber möglich.  

Betroffene stellen sich daher die Frage, ob sie mit Vorgesetzten sowie mit Kolleginnen und Kollegen offen über die Diagnose und die Therapie sprechen sollten oder ob sie sich diesbezüglich lieber zurückhalten wollen. 

Arbeitsunfähigkeit: Die Erkrankung darf privat bleiben 

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliche Krankschreibung) mit der darauf vermerkten Dauer des Arbeitsausfalls muss unverzüglich beim Arbeitgeber abgegeben werden, die Diagnose ist darauf jedoch nicht angegeben. Sie braucht dem Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt zu werden. In welcher Tiefe und ob überhaupt Betroffene im Job über die Art ihrer Erkrankung und über die möglichen Folgen sprechen, liegt allein in ihrem Ermessen.2 

Je nachdem, welches Vertrauensverhältnis zu Vorgesetzten und zu Kolleginnen und Kollegen besteht, kann es aber langfristig deutliche Vorteile haben, bereits frühzeitig über die Art der Erkrankung, über mögliche längere Arbeitsausfälle und über absehbare Einschränkungen im Arbeitsalltag zu sprechen.  

Ist ein vertrauensvolles Verhältnis gegeben, eröffnet sich dadurch die Chance, transparent und frühzeitig über etwaige betriebliche Maßnahmen wie eine Anpassung des Arbeitsplatzes zu reden und diese mit betriebsärztlicher Hilfe zu planen. Gibt es eine Arbeitnehmendenvertretung wie einen Betriebsrat, kann diese ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen – auch und gerade, wenn die Krebserkrankung (zunächst) gegenüber Vorgesetzten und dem eigenen Team nicht erwähnt werden soll oder wenn sich Betroffene für solche Gespräche Unterstützung wünschen.2 

Zwei Frauen stehen sich bei einem Gespräch gegenüber: Die eine Frau ist von hinten zu sehen und spricht, die andere Frau ist von vorn zu sehen und hört zu.
iStock-1368948611_pixelfit

Arbeitsunfähigkeit bei FL: Wie sieht es mit der Entgeltfortzahlung aus? 

Bei einem follikulären Lymphom kann die Erkrankung selbst, aber auch die Therapie kräftezehrend sein – körperlich wie psychisch. Bei Betroffenen, die mitten im Berufsleben stehen, können gerade bei längeren oder wiederholten Phasen der Arbeitsunfähigkeit Sorgen um die eigene finanzielle Situation hinzukommen.  

Deshalb ist es wichtig zu wissen, wer in welchen Phasen der Arbeitsunfähigkeit für die monatlichen Zahlungen zuständig ist und wie hoch diese ausfallen: 

  • In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) durch den Arbeitgeber.3 
  • Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Woche Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieses Krankengeld ist auf 72 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt und beträgt 70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens (mit einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro), maximal aber 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.3,4 Bei freiwillig Versicherten, Selbstständigen und privat Versicherten hängt die Zahlung eines Krankengelds davon ab, welcher Vertrag diesbezüglich abgeschlossen wurde.2  
  • Besteht eine Arbeitsunfähigkeit länger als insgesamt 78 Wochen, haben Betroffene die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I zu beantragen – obwohl sie nicht arbeitslos sind. Das Arbeitslosengeld I entspricht in der Regel dem Betrag, der bislang als Krankengeld gezahlt wurde. Wichtig ist die rechtzeitige Beantragung bei der zuständigen Arbeitsagentur (zwei bis drei Monate vor dem Ende des Krankengeldes), um Lücken in den monatlichen Zahlungen zu vermeiden.5,6 

Bei dauerhaften Einschränkungen: Gibt es einen Anspruch auf Teilzeit? 

Abhängig von der persönlichen Lebens- und Erkrankungssituation kann sich bei längeren Phasen der Arbeitsunfähigkeit und bei anhaltenden Einschränkungen im Berufsleben die Frage stellen: Ist es an der Zeit, über eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder eine berufliche Veränderung zu sprechen? 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Wiedereinstiegshilfe  

Für einen an die aktuelle Leistungsfähigkeit angepassten, kräfteschonenden Wiedereinstieg ins Berufsleben sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmenden mit mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit in einem Jahr ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dazu können unterschiedlichste Hilfen für den Arbeitsalltag gehören, aber auch eine medizinische Reha.7  

Für die Langzeitbetrachtung gilt: Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz haben grundsätzlich alle Arbeitnehmende das Recht auf eine Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens seit sechs Monaten besteht, der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.2,8  

Eine weitere Option, um auch mit erkrankungsbedingten Einschränkungen berufstätig zu bleiben, ist eine Umschulung – insbesondere, wenn aufgrund dieser Einschränkungen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Im Rahmen der beruflichen Reha (offizielle Bezeichnung: „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“) kommen für die Finanzierung unterschiedliche Leistungsträger infrage. Bei Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen, die eine Umschulung anstreben, sind das unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitsagentur.2 

Erwerbsminderungsrente bei Lymphom: Wann ist sie eine Option? 

Beim follikulären Lymphom liegt das mittlere Erkrankungsalter zwischen 60 und 65 Jahren (jedoch mit einer breiten Altersspanne).9 Wenn wegen eines follikulären Lymphoms dauerhaft keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann, gibt es die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.  

Als vollumfängliche Erwerbsminderungsrente kann diese nur gewährt werden, wenn die beantragende Person die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht hat und wegen der Erkrankung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Zusätzlich gelten die Voraussetzungen, dass Betroffene mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sind und dass sie in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben.10 

Gemäß dem Grundsatz „Reha vor Rente“ prüft die Deutsche Rentenversicherung jedoch vor jeder Bewilligung einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente die individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Person, den Lebensunterhalt durch Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation wieder selbst bestreiten zu können.10 

FL-Behandlungszentrum finden  

Sind Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch an FL erkrankt? Mit unserem Zentrumsfinder finden Sie spezialisierte Behandlungszentren in Ihrer Nähe, in denen die modernsten Therapiemethoden zum Einsatz kommen.  

Icon für den Zentrumsfinder: eine Karte, auf der eine Ortsmarkierung abgebildet ist.

Follikuläres Lymphom & Beruf: Welche Anlaufstellen bieten Unterstützung? 

Zusammengefasst stellen sich Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen wie dem follikulären Lymphom nicht nur im Privatleben, sondern auch im Zusammenhang mit ihrem Berufsleben viele Fragen. Sie betreffen den offenen oder eher vorsichtigen Umgang mit der Erkrankung, die berufliche Zukunft und damit verbunden auch die finanzielle Sicherheit. Dies alles fällt in eine Zeit, in der die Erkrankung selbst und die Therapie häufig die ganze Aufmerksamkeit und Energie fordern. Deshalb ist es für Betroffene wichtig, sich nicht allein gelassen zu fühlen

Besteht ein vertrauensvolles Verhältnis zu Vorgesetzten, zu Kolleginnen und Kollegen, und gibt es im direkten Arbeitsumfeld Anlaufstellen wie einen Betriebsrat, ist dies schon sehr viel wert. Aber auch außerhalb der eigenen Arbeitsstätte gibt es vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote

Hier finden Sie eine Auswahl: 

  • Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) bietet eine Datenbank mit Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen.  
  • Auch die Deutsche Leukämie- und Lymphomhilfe stellt auf ihrer Webseite eine Suche für Selbsthilfegruppen bereit. 
  • Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums bietet das Informationsblatt „Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?“ zum Download an. Darin finden Sie ein Verzeichnis zuständiger Stellen und eine Übersicht hilfreicher Beratungsangebote. 
  • Die Deutsche Rentenversicherung informiert auf ihrer Webseite umfassend über die oben schon angesprochenen Themen medizinische Reha, berufliche Reha und Erwerbsminderungsrente – einfach zu finden über die Navigation und die Suchfunktion unter „Online-Services“. 

Weitere hilfreiche Links zu Anlaufstellen und Informationsangeboten finden Sie hier

Passende Themen zum Weiterlesen: 

Icon für den Zentrumsfinder: eine Karte, auf der eine Ortsmarkierung abgebildet ist.
Novartis

Zentrumsfinder 

Finden Sie ein spezialisiertes Behandlungszentrum für die akute lymphatische Leukämie (ALL) und das follikuläre Lymphom (FL) in Ihrer Umgebung.  

Eine ältere Frau sitzt draußen und schaut auf einen Laptop auf ihrem Schoß.
iStock-121035892

Links & Adressen

Sie möchten so viel wie möglich über das follikuläre Lymphom erfahren? Wir haben Ihnen hilfreiche Links und Adressen zu der Blutkrankheit zusammengestellt.

Eine Frau und ein Mann im Seniorenalter bereiten mit frischen Zutaten einen Salat zu: Die Frau schneidet Tomaten, der Mann mischt in einer Schüssel die Salatblätter.
iStock-960352786_KatarzynaBialasiewicz

FL – Ernährung 

In diesem Beitrag lesen Patientinnen und Patienten mehr zu den Prinzipien einer bedarfsgerechten Ernährung bei Krebserkrankungen wie dem follikulären Lymphom. 

Quellen: 

  1. Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und Stiftung Deutsche Krebshilfe: Patientenleitlinie Follikuläres Lymphom https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Patientenleitlinien/Patientenleitlinie_Follikulaeres_Lymphom_1660013.pdf (letzter Aufruf am 31.05.2024)  
  2. Krebsinformationsdienst: Arbeiten mit einer Krebserkrankung https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/arbeiten-mit-krebs.php (letzter Aufruf am 31.05.2024)  
  3. Bundesministerium für Gesundheit: Krankengeld www.bundesgesundheitsministerium.de/krankengeld.html (letzter Aufruf am 31.05.2024) 
  4. Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege (letzter Aufruf am 31.05.2024) 
  5. Deutsche Krebsgesellschaft: Krebs und finanzielle Not https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/leben-mit-krebs/beratung-und-hilfe/armutsrisiko-krebs.html (letzter Aufruf am 31.05.2024) 
  6. Krebsinformationsdienst: Krebs: Was tun, wenn das Krankengeld endet? https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2021/news045-krebs-wenn-das-krankengeld-endet.php (letzter Aufruf am 31.05.2024) 
  7. Deutsche Rentenversicherung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/BEM/bem_index.html (letzter Aufruf am 31.05.2024) 
  8. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html (letzter Aufruf am 31.05.2024) 
  9. Onkopedia-Leitlinienprogramm der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie und Schweizerische Gesellschaft für Hämatologie: Follikuläres Lymphom https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/follikulaeres-lymphom/@@guideline/html/index.html (letzter Aufruf am 31.05.2024)  
  10. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html (letzter Aufruf am 31.05.2024)